Block-Prozess: Beschlagnahmte Zeit-Aufnahmen bleiben vorerst im Tresor
Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag der Zeit und der Journalistin Anne Kunze angeordnet, dass der Vollzug der Sicherstellung von 160 Stunden Rohaufnahmen ausgesetzt wird (§ 307 Abs. 2 StPO). Die Aufnahmen bleiben bis zur Entscheidung über die Beschwerden unangetastet in einem Tresor. Beschwerden gegen Durchsuchungsbeschlüsse haben grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Das Gericht begründet knapp, das Interesse der Öffentlichkeit an der sofortigen Vollziehung überwiege nicht die bedrohte Pressefreiheit. Eine Entscheidung in der Sache ist das nicht. Wann über die Beschwerde entschieden wird, ist laut LTO nicht absehbar. Hilft das Landgericht nicht ab, müsste das Hanseatische Oberlandesgericht entscheiden.
Quelle: LTO · lto.de
