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Eigene BeiträgeLTO · Anwaltschaft

Ehrendoktor ohne «h.c.»: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Strafverteidiger ein

Zwei fehlende Buchstaben hinter dem Doktortitel haben dem Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate ein Ermittlungsverfahren eingebracht, berichtet LTO. Der 76-Jährige ist kein promovierter Jurist, sondern Ehrendoktor: Die Juristische Fakultät der Universität Rostock verlieh ihm 2003 die Ehrendoktorwürde. Danach nannte er sich «Dr. Gerhard Strate», an der Kanzleitür, auf Teilen seiner Website und in manchen Publikationen, ohne den Zusatz für die Ehrenpromotion. Nach einer Strafanzeige leitete die Staatsanwaltschaft 2025 ein Ermittlungsverfahren wegen unbefugten Führens eines Titels ein. Das Verhalten sei formell strafbar, befand die Behörde, stellte das Verfahren aber ein. Strate muss sein Kanzleischild ändern. Für alle, die mit Titeln werben, ist die Lehre einfach: Ein Ehrendoktor ist eine Ehre, aber kein Doktorgrad, und das muss man auch sehen können.

Quelle: LTO · lto.de

Themen: anwaltschaft · staatsanwaltschaft · titelmissbrauch