Umgehen Autohändler Russland-Sanktionen?: Die Rückschau-Falle
Die Staatsanwaltschaft geht gegen Autohändler vor, wenn in der EU verkaufte Fahrzeuge später in Russland auftauchen. Laut LTO hält der Autor dies für unverhältnismäßig, da Händler einen Graumarkt nutzten, um Herstellerbeschränkungen zu umgehen, nicht Sanktionen. Direktexporte nach Russland, wie in Urteilen von Würzburg und Marburg belegt, seien selten geworden. Stattdessen rücke der Verkauf innerhalb der EU in den Fokus, bei dem Fahrzeuge über Zwischenhändler Monate später in Russland landen. Diese Zwischenhändler verschleierten ihre Identität gegenüber Herstellern, um Vertragsstrafen zu vermeiden. Ermittler werteten diese Struktur jedoch als Vorbereitung eines Sanktionsbruchs.
Strafrechtlich entscheidend sei der Vorsatz zum Verkaufszeitpunkt, den Behörden aus Indizien wie Datenbankfunden oder deaktivierter Ortung schlössen. Dadurch entstehe eine „Rückschau-Falle“: Eine legale Struktur wirke im Nachhinein strafbar. Die Einstufung als banden- und gewerbsmäßiges Verbrechen ziehe Mindeststrafen von zwei Jahren nach sich, was oft Untersuchungshaft und kaum Bewährungsstrafen zur Folge habe.
Quelle
Umgehen Autohändler Russland-Sanktionen?: Die Rückschau-Falle — LTO
