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SchlagzeilenBGH Pressemitteilungen

Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf Wahlplakat rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines AfD-Abgeordneten des brandenburgischen Landtags gegen seine Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verworfen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte den Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er im Sommer 2024 ein Wahlplakat hatte drucken und anbringen lassen, auf dem eine Armhaltung zu sehen war, die dem Hitlergruß zum Verwechseln ähnelte.

Auf dem Motiv formten ein Mann und eine Frau mit ihren Armen ein Dach über drei Kindern; nach Spiegelung des Ursprungsfotos reckte der linke Mann den rechten Arm fast gerade nach oben. Dem Plakat waren das AfD-Logo und die Überschrift „Wir schützen Eure Kinder“ beigefügt. Obwohl der Angeklagte die Ähnlichkeit erkannte, veranlasste er den Druck von etwa 50 Exemplaren. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat stellte bei der Überprüfung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Verurteilten fest. Das Urteil des Landgerichts vom 17. Februar 2026 (Az. 24 KLs 21/25) ist damit rechtskräftig.

Quelle

Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf Wahlplakat rechtskräftig — BGH Pressemitteilungen