Belarus-Prozess in St. Gallen – Urteil: Lukaschenko-Gehilfe hat Menschen verschwinden lassen
Das St. Galler Kantonsgericht hat einen ehemaligen weißrussischen Spezialkräfteangehörigen in einem von drei Fällen des gewaltsamen Verschwindenlassens verurteilt. Laut SRF ging es um drei Oppositionelle, die 1999 im Auftrag des Lukaschenko-Regimes spurlos verschwanden. Das Kreisgericht Rorschach hatte den Angeklagten zuvor aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
In zwei Fällen blieb es beim Freispruch: Einmal wurde die Berufung nicht weitergezogen, im Fall des früheren Innenministers sei der Angeklagte als unerfahrener Neuling davon ausgegangen, es handle sich nur um Einschüchterung. Im dritten Fall habe er aufgrund früherer Einsätze gewusst, was geschehe. Das Urteil lautet auf eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren; angemessen wären acht Jahre gewesen, doch der Verurteilte habe umfassend gestanden und kooperiert. Ein Teil der Gerichtskosten in Höhe mehrerer tausend Franken geht zu seinen Lasten. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Quelle
Belarus-Prozess in St. Gallen – Urteil: Lukaschenko-Gehilfe hat Menschen verschwinden lassen — SRF
