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Bundesgericht pfeift Basler Migrationsbehörden zurück: Lohn aus öffentlichen Mitteln zählt

Das Bundesgericht hat die Basler Behörden zurückgepfiffen. Eine Deutsche, seit 2009 im Kanton Basel-Stadt, hatte wiederholt Sozialhilfe bezogen und arbeitete zuletzt im Beschäftigungsprogramm Stöckli für ältere Arbeitslose; den Lohn zahlte der kantonale Arbeitslosenfonds. Migrationsamt und Staatssekretariat für Migration werteten das nicht als Erwerbstätigkeit – und davon hing ihre Aufenthaltsbewilligung ab. Das Bundesgericht sah es anders: Die Behörden hätten das Freizügigkeitsabkommen «zu restriktiv» ausgelegt; entscheidend sei eine echte wirtschaftliche Tätigkeit, nicht die Herkunft des Lohns. Laut NZZ ist das Urteil Wasser auf die Mühlen der Kritiker der neuen EU-Verträge. Ständeräte wollen von den Verträgen abweichen und zugleich verhindern, dass die Bundesrichter diese Sonderregeln aushebeln. Für Betroffene zeigt der Fall: Ein Rekurs gegen das Migrationsamt kann sich lohnen.

Quelle: NZZ · nzz.ch

Themen: bundesgericht · eu recht · freizuegigkeitsabkommen · urteil