LG Braunschweig: Vierter VW-Betrugsprozess startet ohne einen Angeklagten
Mehr als elf Jahre nach der Aufdeckung des Dieselskandals stockt die Aufarbeitung vor Gericht erneut. Zum Auftakt des vierten grossen Betrugsprozesses gegen frühere VW-Manager am Landgericht Braunschweig fehlte am Montag einer der drei Angeklagten, berichtet LTO (Az. 18 KLs 411 Js 19442/19 (7/26)). Laut seinem Verteidiger leidet er unter starken Rückenproblemen und konnte nicht von seinem Wohnort in Österreich anreisen. Der Vorsitzende hielt ihn nach einer Unterbrechung für nicht ausreichend entschuldigt. Die Anklage wurde nicht verlesen, der Prozess bis Donnerstag, 5. November, unterbrochen. Der Verteidiger beantragte, das Verfahren gegen seinen Mandanten vorläufig einzustellen. Die Regel ist klar: Gegen einen abwesenden Angeklagten wird grundsätzlich nicht verhandelt (§ 230 Abs. 1 StPO). Fehlt er ohne genügende Entschuldigung, muss das Gericht seine Vorführung anordnen oder einen Haftbefehl erlassen.
Quelle: LTO · lto.de
