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EuGH-Generalanwalt: KI-Chatbots können Rechte von Presseverlagen verletzen

Chatbot-Antworten können die Rechte von Presseverlagen verletzen. Zu dieser Tendenz kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen Schlussanträgen im ersten Verfahren des Europäischen Gerichtshofs zu generativer KI (Rs. C-250/25 „Like Company"). Ein kleiner ungarischer Verlag, der mehrere Nachrichtenportale betreibt, hatte gegen Google wegen Antworten von Gemini geklagt. Das zuständige Gericht in Budapest legte dem EuGH die Fragen vor, ob solche Antworten, die teils mit geschützten Texten übereinstimmen, Vervielfältigungen sind und ob schon das Training mit diesen Werken eine Vervielfältigung ist oder unter die Ausnahme für Text- und Data-Mining fällt. Entscheiden muss nun der EuGH. Für Verlage, Nutzer und KI-Anbieter geht es um die Frage, ob fremde Artikel ohne Zustimmung und Vergütung genutzt werden dürfen.

Quelle: LTO · lto.de

Themen: eu recht · eugh · google · urheberrecht