Regierungsentwurf zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz: Im Zweifel gegen den Bürger
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Zollkriminalitätsbekämpfungsgesetz in den Bundestag eingebracht, der die Einziehung bedeutender Vermögenswerte wie Bargeld oder Immobilien außerhalb eines Strafverfahrens ermöglichen soll, sofern die rechtmäßige Herkunft nicht plausibel dargelegt wird. Zuständig für den Rechtsschutz sollen die Finanzgerichte sein.
Im Vergleich zum Referentenentwurf wurden einzelne Punkte abgemildert: Ein unanfechtbares Säumnisurteil und eine Gefahrenfiktion sind gestrichen, der Beweismaßstab wurde auf die richterliche Überzeugung angehoben. Dennoch verweist die Bundesrechtsanwaltskammer auf verbleibende Schwachpunkte. Das geschützte Rechtsgut sei konturlos, der Indizienkatalog werte Vorstrafen oder Verwandtschaftsverhältnisse als Verdachtsmomente. Zudem werde Schweigen belastend gewertet und die Verwertung von Aussagen aus Straf- und Steuerverfahren zugelassen.
Verfassungsrechtlich wird die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Frage gestellt, da die Gefahrenabwehr Ländersache sei und der Entwurf strafrechtliche Schranken umgehe. Das Vorhaben befindet sich nun in der Beratung der zuständigen Bundestagsausschüsse.
Quelle
Regierungsentwurf zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz: Im Zweifel gegen den Bürger — LTO
