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SchlagzeilenBGH Pressemitteilungen

Urteil des Landgerichts Braunschweig wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. rechtskräftig

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 18. März 2026 verworfen, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist.

Das Landgericht hatte die Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern sowie wegen Herstellens und Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Den Angeklagten verurteilte es wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern unter Einbeziehung von Strafen aus einem Strafbefehl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Die umfassende Überprüfung durch den Bundesgerichtshof ergab keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten.

Quelle

Urteil des Landgerichts Braunschweig wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. rechtskräftig — BGH Pressemitteilungen