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Unterlassungsklage gegen Google erfolgreich: Eigentümer muss 3D-Modell seines Hauses nicht hinnehmen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat Google untersagt, 3D-Darstellungen eines bewohnten Grundstücks auf Google Earth und Google Maps zu verbreiten, wie LTO berichtet. Ein Grundstückseigentümer hatte zuvor bereits eine Verpixelung bei Street View und Look Around erwirkt, Google verweigerte dies jedoch für die 3D-Luftbilder. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Kammer stützte den Unterlassungsanspruch auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Eingriff sei rechtswidrig, da die Abwägung der Interessen zu Gunsten des Eigentümers ausfalle. Niemand müsse hinnehmen, dass Bereiche abgebildet werden, die öffentlichen Blicken entzogen sind, wie Gärten hinter Hecken oder Zäunen. Dies betreffe die häusliche Zurückgezogenheit, die als Privatsphäre hohen Schutz genieße. Google habe die unterschiedlichen Sphären der Persönlichkeitsentfaltung verkannt und den Eingriff verharmlost.

Zudem führten die Bilder sicherheitsrelevante Informationen wie Grundstücksgrenzen und Zugänge preis und ermöglichten durch Verknüpfung mit anderen Daten Rückschlüsse auf die Lebensweise der Bewohner. Die heimliche Gewinnung der Luftbilddaten verschärfe die Belastung. Als milderes Mittel sei eine Verpixelung möglich, wie sie Google bei Street View anbiete. Die Ziele des Konzerns, wie die Befriedigung von Neugier, rechtfertigten den Eingriff nicht. Das Urteil widerspricht einer früheren Entscheidung des Landgerichts Itzehoe.

Quelle

Unterlassungsklage gegen Google erfolgreich: Eigentümer muss 3D-Modell seines Hauses nicht hinnehmen — LTO