Die juristische Presseschau vom 17. bis 19. Oktober 2026: Strafbarkeit von Online-Challenges? / Konflikt um Polens Verfassungsgericht / Digitales Examen in Rheinland-Pfalz
Der Bundesrat hat Entschließungen gefasst, die eine strafrechtliche Verschärfung bei gefährlichen Online-Challenges und einen neuen Tatbestand zum Schutz kritischer Infrastruktur fordern. Laut Berichten soll geprüft werden, ob Erwachsene bestraft werden können, die Minderjährige im Netz manipulieren, um Selbstverletzungen herbeizuführen. Zudem sollen unbefugtes Betreten und Drohnenflüge über Anlagen wie Kraftwerke künftig ohne Schadenseintritt strafbar sein. Der juristische Dienst des Landtags Sachsen-Anhalt sieht die Doppelrolle des Parlamentspräsidenten als AfD-Generalsekretär kritisch, ohne Rechtsverstoß festzustellen. Das Bundesverwaltungsgericht erhält einen neuen Präsidenten. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete eine Ministerin zur Löschung eines parteikritischen Posts. Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte die Vergabe von Wiesnzelten ohne europaweite Ausschreibung.
Mehrere Landgerichte entschieden in Verfahren zu Influencer-Vorwürfen, großangelegtem Drogenhandel, Vergewaltigung nach Betäubung und der Beschlagnahmung von Podcast-Aufnahmen in einem Entführungsfall. Das Landgericht Berlin II untersagte die Verbreitung eines Videos, da Zitate aus dem Zusammenhang gerissen seien. In Düsseldorf endeten Prozesse mit Haftstrafen von fünf bis zwölf Jahren für den Handel mit großen Mengen Rauschgift. In Hannover gestand ein Angeklagter, seine Partnerin über Jahre betäubt und vergewaltigt zu haben. In Hamburg könnte die Sicherstellung von Podcast-Material ein Entführungsverfahren verzögern.
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