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Verhinderung der Berliner Vergesellschaftungspläne: Bundesregierung will vorerst nicht eingreifen

Die Bundesregierung will vorerst nicht gegen die Berliner Pläne zur Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände eingreifen. Laut LTO beobachte man die Debatte, sehe aber derzeit keinen aktiven Anlass zum Handeln. Zunächst müssten die Entscheidungen der Berliner Parteien abgewartet werden, die sich in Sondierungen auf einen Fahrplan verständigt hätten; Voraussetzung sei die Bildung einer gemeinsamen Landesregierung.

Geplant sei, private Konzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen gegen Entschädigung zu vergesellschaften, wobei ein Grundbestand von 10.000 Wohnungen verbleiben dürfe. Ein Gesetzesentwurf solle Mitte 2028 vorgelegt werden. Der Koalitionsausschuss habe bereits beschlossen, Vergesellschaftungen bundesgesetzlich auszuschließen; an diesem Vorhaben halte die Bundesregierung fest. Wann und wie der Bund tätig werde, sei offen; man entscheide „zur gegebenen Zeit“.

Ob ein solches Bundesverbot verfassungsrechtlich möglich sei, sei umstritten. Rechtsanwälte kämen zu dem Ergebnis, dass ein entsprechendes Gesetz verfassungswidrig wäre. Ein betroffener Wohnungskonzern halte die geplante Vergesellschaftung ebenfalls für verfassungswidrig und erwarte, dass sie einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalte. Die Bundesregierung betonte zugleich den Schutz des Eigentums und die Attraktivität Deutschlands für Investoren.

Quelle

Verhinderung der Berliner Vergesellschaftungspläne: Bundesregierung will vorerst nicht eingreifen — LTO