VG Düsseldorf zu Notwehr und Nothilfe: Lehrerin durfte gewalttätigen Schüler mit Gewalt festhalten
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Eilverfahren entschieden, dass eine Lehrerin einen neunjährigen Schüler nach Angriffen auf Mitschüler und Lehrkräfte an den Armen festhalten und aus dem Klassenraum führen durfte. Laut LTO handele es sich dabei nicht um eine verbotene körperliche Züchtigung.
Der Schüler hatte im Unterricht um sich geschlagen, Gegenstände geworfen und die Lehrerin angegriffen sowie angespuckt. Das Gericht stellte so der Bericht klar, dass die Lehrkraft aufgrund ihrer Aufsichts- und Fürsorgepflicht zum Schutz der übrigen Kinder eingreifen musste. Die Maßnahme sei verhältnismäßig und als Notwehr beziehungsweise Nothilfe gerechtfertigt gewesen.
Der Antrag des Schülers auf Schutz vor der Lehrerin wurde abgelehnt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.
Quelle
VG Düsseldorf zu Notwehr und Nothilfe: Lehrerin durfte gewalttätigen Schüler mit Gewalt festhalten — LTO
