D: Gericht untersagt Bilder von Grundstück bei Google Maps
Das Landgericht Frankfurt am Main hat laut ORF entschieden, dass Luftbildaufnahmen eines bewohnten Grundstücks nicht auf Google Earth oder Google Maps veröffentlicht werden dürfen, wenn der Eigentümer widerspricht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zur Begründung hieß es, niemand müsse hinnehmen, dass Bereiche, die öffentlichen Blicken entzogen sind, weltweit verbreitet werden. Der Kläger hatte zuvor bereits die Unkenntlichmachung seines Hauses bei Google Street View und Apple Look Around durchgesetzt. Die aktuellen Aufnahmen zeigen den rückwärtigen Grundstücksbereich, der von der Straße aus nicht einsehbar ist.
Erschwerend komme hinzu, dass Google das Bildmaterial heimlich durch „Ausspähung“ erlange. Überflüge würden nicht angekündigt und blieben unbemerkt, sodass ein Verdecken einzelner Bereiche vorab unmöglich sei.
Quelle
D: Gericht untersagt Bilder von Grundstück bei Google Maps — ORF
