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OLG Düsseldorf sieht grobe Fahrlässigkeit: Hotelgast haftet für Wasserschaden wegen falschem Kleiderhaken

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Hotelgast wegen grober Fahrlässigkeit für einen Wasserschaden in Haftung genommen, nachdem dieser einen Sprinklerkopf mit einem Kleiderhaken verwechselt hatte. Laut LTO hob das Gericht damit ein Urteil des Landgerichts auf, das lediglich einfache Fahrlässigkeit angenommen und den Schadensersatzanspruch der Gebäudeversicherung abgewiesen hatte.

Zur Begründung führte der Senat aus, dass für jeden Menschen erkennbar sei, dass ein an der Decke montierter Sprinklerkopf keine Aufhängemöglichkeit darstelle. Die fragile Bauweise und die Position außerhalb der üblichen Reichweite signalisierten besondere Vorsicht. Ein Warnhinweis oder eine Schutzvorrichtung seien nicht erforderlich gewesen. Der Gast könne sich nicht auf Unwissenheit berufen.

Die Versicherung kann den Gast nun in Regress nehmen. Da sie auf Feststellung klagte, steht die genaue Schadenshöhe noch nicht fest; darüber entscheidet gegebenenfalls ein weiteres Verfahren. Der Streitwert liegt laut Bericht bei rund 150.000 Euro.

Quelle

OLG Düsseldorf sieht grobe Fahrlässigkeit: Hotelgast haftet für Wasserschaden wegen falschem Kleiderhaken — LTO