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Auch bei über zweijährigem Kind: Krankenkasse muss Mutterschutzlohn für stillende Flugbegleiterin ersetzen

Das Sozialgericht Darmstadt hat entschieden, dass Krankenkassen Fluggesellschaften den Mutterschutzlohn für stillende Flugbegleiterinnen auch nach dem zweiten Geburtstag des Kindes erstatten müssen. Die Kasse hatte die Zahlungen mit Verweis auf die Zwölfmonatsgrenze für Stillpausen und die Belastung der Solidargemeinschaft eingestellt.

Das Gericht lehnte eine Übertragung dieser Frist auf das Beschäftigungsverbot ab, da beide Regelungen unterschiedliche Situationen beträfen. Stillpausen setzten voraus, dass die Arbeitnehmerin weiterarbeiten könne, während ein Beschäftigungsverbot greife, wenn die Tätigkeit – hier durch Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und mehrtägige Umläufe – nicht gefahrlos ausübbar sei. Ein Rechtsmissbrauch liege nicht vor, wenn Arbeitnehmerinnen die gesetzlichen Möglichkeiten nutzten; für eine Begrenzung sei der Gesetzgeber zuständig.

Die Urteile sind rechtskräftig. Sieben weitere anhängige Verfahren sollen sich daran orientieren. Laut Bericht stillen von rund 4.000 fliegenden Beschäftigten der Airline regelmäßig etwa 110 Mitarbeiterinnen.

Quelle

Auch bei über zweijährigem Kind: Krankenkasse muss Mutterschutzlohn für stillende Flugbegleiterin ersetzen — LTO