BAG zu halluzinierten Urteilen: KI-Schriftsatz ersetzt nicht den Anwalt
Das Bundesarbeitsgericht hat eine Nichtzulassungsbeschwerde für unzulässig erklärt, weil der Prozessbevollmächtigte einen von KI erstellten Schriftsatz ohne Prüfung eingereicht hatte. Enthalten waren vier nicht existierende und drei inhaltlich falsch wiedergegebene Urteile. Das Gericht sah darin den Beweis, dass der Anwalt die gebotene Eigenprüfung unterlassen hatte, womit die vorgeschriebene Vertretung durch einen postulationsfähigen Bevollmächtigten fehlte. Eine nachträgliche Übernahme der Verantwortung nach Fristablauf blieb unbeachtlich.
Auch andere Gerichte wie das Kammergericht Berlin, das Amtsgericht Köln und das Landgericht Frankfurt am Main beanstandeten in vergleichbaren Fällen fehlende Kontrollen KI-generierter Fundstellen. Das Kammergericht verwies auf einen möglichen Berufsrechtsverstoß, das Amtsgericht untersagte künftig die Nutzung erfundener Zitate. Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein fordern eine eigenverantwortliche Endkontrolle aller KI-Ergebnisse; ein blindes Vertrauen in die Technik sei nicht gerechtfertigt.
Quelle
BAG zu halluzinierten Urteilen: KI-Schriftsatz ersetzt nicht den Anwalt — LTO
