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Antifa-Ost-Prozess vorm OLG Dresden: Angeklagter Henry A. nach Suizidversuch gestorben

Im sogenannten Antifa-Ost-Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden ist der Angeklagte Henry A. nach einem Suizidversuch und monatelangem Koma gestorben. Das bestätigte sein Anwalt; der 38-Jährige sei in der Nacht zum Samstag in einem Krankenhaus verstorben. Das Gericht hatte das Verfahren gegen ihn Anfang September abgetrennt, da er weder verhandlungs- noch reisefähig war und eine Teilnahme nicht absehbar war. Mit dem Tod endet das Strafverfahren gegen ihn.

Die Verteidigung übt scharfe Kritik am Staatsschutzsenat. Sie wirft dem Gericht vor, trotz der psychischen Erkrankung des Angeklagten zunächst auf dessen Anwesenheit in der Hauptverhandlung bestanden und damit die Fürsorgepflicht verletzt zu haben. Das OLG äußerte sich zu diesen Vorwürfen nicht.

Der Prozess hatte im November 2025 gegen sieben Angeklagte begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen die Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung aus dem Umfeld der Antifa Ost vor. Die Gruppe soll Rechtsextremisten angegriffen und teils schwer verletzt haben, auch im Zusammenhang mit dem „Tag der Ehre“ in Budapest. Gegen die verbleibenden sechs Angeklagten wird weiterverhandelt.

Quelle

Antifa-Ost-Prozess vorm OLG Dresden: Angeklagter Henry A. nach Suizidversuch gestorben — LTO