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Die juristische Presseschau vom 27. Oktober 2026: LG Konstanz zu falschem Schönheitsarzt / Pflicht zur geheimen Wahl? / Hitlergruß auf AfD-Wahlplakat

Die juristische Presseschau von LTO fasst mehrere Gerichtsentscheidungen und rechtspolitische Debatten zusammen. Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines AfD-Abgeordneten wegen eines Hitlergrußes auf einem Wahlplakat bestätigt, und das Landgericht Konstanz verurteilte einen Rettungssanitäter zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe, weil er sich mit einer in China gekauften Approbation als Arzt ausgegeben und hunderte Male Botox und Hyaluron gespritzt hatte.

Weitere Beiträge befassen sich mit der Frage, ob die Wahl von Regierungschefs geheim sein muss, und mit Kritik an Plänen des Bundesinnenministers, die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen in Berlin per Gesetz zu behindern. Auch eine Bremer Verordnung zum Verbot religiöser Symbole bei Polizisten, verschärfte Regeln für Ausländervereine sowie neue Überwachungsbefugnisse für Geheimdienste werden erörtert. Die EU-Kommission blockiert derzeit noch den Beitritt zum Europaratsübereinkommen zum Anwaltsschutz.

Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Banken nicht autorisierte Zahlungen bei Phishing unverzüglich erstatten müssen, ohne auf grobe Fahrlässigkeit der Kunden zu verweisen. Im Dresdner „Antifa Ost“-Prozess ist ein Angeklagter nach einem Suizidversuch gestorben, wobei die Verteidigung dem Gericht Fürsorgepflichtverletzung vorwirft. Das Landessozialgericht Bayern urteilte zudem, dass Werbeagenturen die Künstlersozialabgabe für beauftragte Fotos zahlen müssen.

Quelle

Die juristische Presseschau vom 27. Oktober 2026: LG Konstanz zu falschem Schönheitsarzt / Pflicht zur geheimen Wahl? / Hitlergruß auf AfD-Wahlplakat — LTO