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Richter: Entlassung von Ermittlerin Comey unzulässig

Laut einer Gerichtsentscheidung war die Entlassung der Bundesermittlerin Maurene Comey unzulässig; ein Richter ordnete ihre Wiedereinstellung und Gehaltsnachzahlungen an. Comey war im Juli 2025 ohne offizielle Begründung entlassen worden und hatte zuvor an Verfahren gegen Jeffrey Epstein und Sean „Diddy“ Combs mitgewirkt. Sie ist die Tochter des früheren FBI-Chefs James Comey, den US-Präsident Donald Trump 2017 im Zusammenhang mit den Russland-Ermittlungen entlassen hatte; das Verhältnis gilt als extrem zerrüttet.

Wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, wurde zudem eine neue Anklage gegen James Comey wegen des Verlusts oder der Weitergabe sicherheitsrelevanter Informationen erhoben. Es ist bereits das dritte Vorgehen der Regierung gegen ihn in der aktuellen Amtszeit. Demokraten im Repräsentantenhaus fordern laut Bericht die Einsetzung eines unabhängigen Sonderermittlers zu möglichen Verbindungen Trumps zu Epstein. Ein neuer Bericht von Ausschussmitarbeitern legt dar, dass Trump in den 1990er Jahren aktiv an Epsteins sexuellem Missbrauch junger Frauen beteiligt gewesen sein soll; Trump bestreitet jegliche Verwicklung.

Quelle

Richter: Entlassung von Ermittlerin Comey unzulässig — ORF