EU-Kommission bremst Ratifizierung von Europaratskonvention: Noch immer kein grünes Licht für mehr Schutz der Anwaltschaft
Die EU-Kommission blockiert weiterhin die Ratifizierung der Europaratskonvention zum völkerrechtlichen Schutz der Anwaltschaft, sodass Mitgliedstaaten ihre Urkunden nicht hinterlegen dürfen. Zwar haben 34 Staaten unterzeichnet, doch fehlt bislang jede Ratifikation; für das Inkrafttreten wären acht nötig. Wie LTO berichtet, besteht Brüssel auf dem Beitritt der Union, da das Abkommen EU-Kompetenzen berühre, und prüft seit Monaten Rechtsfragen zu Anwendungsbereich, Anwaltsgeheimnis und Verfahren vor dem Gerichtshof der EU.
Laut einem Schreiben der Generaldirektion Justiz an den Europäischen Anwaltsrat CCBE Mitte September sollten Beschlussvorschläge für die Unterzeichnung im „Frühherbst“ vorgelegt werden. Ende Oktober ist dies laut Artikel noch nicht erfolgt. Die Prüfung verzögere die Vorlage der Vorschläge für den Ratsbeschluss zum Abschluss.
Anwaltsverbände und Bundesjustizministerium äußern sich mittlerweile zurückhaltender. Die BRAK und der DAV verweisen auf die angekündigte Arbeit der Kommission, während das Ministerium lediglich mitteilt, sich für ein baldiges Inkrafttreten einzusetzen, ohne Details zu nennen.
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