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Eralp kritisiert Dobrindt: Linke hält "Investitionsschutzgesetz" für verfassungswidrig

Die Bundesregierung plant ein „Investitionsschutzgesetz“, um Vergesellschaftungen von Wohnungen in Berlin zu verhindern; die Linke hält dies für verfassungswidrig. Laut Bericht soll das Gesetz Länder verpflichten, eine zwingende Notwendigkeit nachzuweisen und alle anderen Mittel wie Neubau und Förderung ausgeschöpft zu haben. Die Entschädigung solle am Verkehrswert orientiert sein, was die Kosten weit über die eingeplanten 16 Milliarden Euro treiben würde; Art. 15 GG verlange lediglich eine gerechte Abwägung. Ein Volksentscheid 2021 hatte mit 57,6 Prozent für Vergesellschaftungen ab 3.000 Wohnungen gestimmt. Dobrindt bezeichnete Vergesellschaftungen als „linken Fetisch“, Eralp warf ihm vor, Mieter zu schädigen.

Juristisch gehen die Meinungen auseinander. Die Linke verweist auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein reines Verhinderungsgesetz unzulässig sei. Dr. Christian Rath hält ein pauschales Verbot für verfassungswidrig, sieht aber sachliche Erschwernisse als möglich an. David Krebs und Prof. Remo Klinger bewerten auch ein Rahmengesetz als verfassungswidrig. Einigkeit besteht darin, dass Vergesellschaftungen in die konkurrierende Gesetzgebung fallen und der Bund die Erforderlichkeit nachweisen muss; das Bundesverfassungsgericht lehne reine Verhinderungsgesetze ab.

Quelle

Eralp kritisiert Dobrindt: Linke hält "Investitionsschutzgesetz" für verfassungswidrig — LTO