LG Köln sieht unlauteren Wettbewerb: Telekom darf Netzanzeige nicht für Werbung nutzen
Das Landgericht Köln hat der Telekom untersagt, die Netzanzeige auf Smartphones ihrer Kundschaft für Werbeslogans zu nutzen. Im Januar 2026 hatte der Anbieter dort statt der üblichen Kennung „telekom.de“ den Slogan „Im besten Netz“ eingeblendet.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband klagte auf Unterlassung und bekam recht: Das Gericht wertete die Aktion als unzumutbare Belästigung im Sinne des UWG, weil die Werbung ungefragt auf den Geräten erschien, sich nicht deaktivieren ließ und Nutzer zur Auseinandersetzung zwang. Teilweise sei Verunsicherung entstanden, ob mit Netz oder Gerät etwas nicht stimme. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Telekom hat Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt. Zuvor hatte bereits das Hanseatische OLG den Slogan inhaltlich als irreführend beanstandet.
Quelle
LG Köln sieht unlauteren Wettbewerb: Telekom darf Netzanzeige nicht für Werbung nutzen — LTO
