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VG Karlsruhe sieht unzulässige Nebenbestimmungen: Cannabis-Club muss nicht ständig erreichbar sein

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mehrere Nebenbestimmungen für unzulässig erklärt, die das Regierungspräsidium Freiburg an die Erlaubnis eines Cannabis-Clubs geknüpft hatte.

Laut dem Bericht durfte die Behörde zwar Auflagen erteilen, um die Einhaltung gesetzlicher Voraussetzungen zu sichern, jedoch keine zusätzlichen dauerhaften Nachweispflichten ohne gesetzliche Grundlage auferlegen. Das Gericht sah die Liste der in der Norm genannten Unterlagen als abschließend an. Auch eine permanente telefonische Erreichbarkeit und eine Vergütungsobergrenze für Vorstandsmitglieder fehlten im Gesetz.

Zudem habe das Regierungspräsidium den Verein vor Erlass der belastenden Verwaltungsakte nicht ordnungsgemäß angehört. Die Vorgaben seien daher formell und materiell rechtswidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Beteiligten können binnen eines Monats die Zulassung der Berufung beantragen, über die der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entscheiden müsste.

Quelle

VG Karlsruhe sieht unzulässige Nebenbestimmungen: Cannabis-Club muss nicht ständig erreichbar sein — LTO