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Die juristische Presseschau vom 28. Oktober 2026: "Künast vs. Facebook" geht zum EuGH / OLG München zu Beate Zschäpe / LG Hamburg zu Zeit-Durchsuchung

LTO berichtet, dass der Bundesgerichtshof den Streit um die Haftung von Meta für inhaltsgleiche Falschzitate dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hat, da sich das Providerprivileg nicht einfach auf Facebook übertragen lasse. Das Oberlandesgericht München bestimmte die Mindesthaftzeit für Beate Zschäpe auf 24 Jahre, sodass sie bis mindestens 2035 in Haft bleibt. Das Landgericht Hamburg hält einen Durchsuchungsbeschluss für die Zeit-Redaktion im Kern aufrecht, hob aber die Suche nach Vertragsunterlagen auf.

Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ kritisiert laut FAZ-Bericht die Berliner Sondierungspläne zur Sozialisierung, die weniger Wohnungen erfassen als der Volksentscheid 2021 vorsah. Die EU-Kommission plant einen Ausbau von Frontex mit mehr Befugnissen und Personal. Im Parlamentarischen Kontrollgremium sind nur sechs von neun Sitzen besetzt, was als verfassungsrechtlich problematisch, aber nicht verfassungswidrig eingestuft wird. Ein LTO-Autor sprach sich zudem gegen geheime Ministerpräsidentenwahlen aus.

Quelle

Die juristische Presseschau vom 28. Oktober 2026: "Künast vs. Facebook" geht zum EuGH / OLG München zu Beate Zschäpe / LG Hamburg zu Zeit-Durchsuchung — LTO