OLG München entscheidet über Strafvollstreckung: Zschäpe bleibt mindestens neun weitere Jahre in Haft
Das Oberlandesgericht München hat die Mindestverbüßungsdauer der lebenslangen Freiheitsstrafe gegen Beate Zschäpe auf 24 Jahre festgesetzt und eine Aussetzung zur Bewährung abgelehnt, wie LTO berichtet. Die Verurteilte befindet sich seit November 2011 in Haft; nach 15 Jahren war gemäß gesetzlicher Vorgabe zu prüfen, ob die Schuld die weitere Vollstreckung noch gebietet.
Laut Bericht bejahte der 6. Strafsenat dies angesichts der Vielzahl der Mordtaten und weiterer schwerer Straftaten, die für die besondere Schuldschwere sprächen. Zwar habe Zschäpe sich vom nationalsozialistischen Gedankengut distanziert, ihre Schuld grundsätzlich bekannt und Scham gezeigt, was zu einer Verkürzung der rein tatbasiert erforderlichen Dauer geführt habe. Auch die beanstandungsfreie Führung im Vollzug und die Teilnahme an einem Aussteigerprogramm seien berücksichtigt worden.
Dennoch sei eine Gesamtverbüßung von mindestens 24 Jahren – also bis 2035 – gerechtfertigt, so der Senat. Erst dann werde über eine positive Kriminalprognose und eine mögliche Aussetzung zur Bewährung entschieden. Die Bundesanwaltschaft und die Verteidigung hatten 25 beziehungsweise 20 Jahre beantragt; gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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