Die juristische Presseschau vom 30. Oktober 2026: Elif Eralp vs. Spiegel / AfD Niedersachsen darf hochgestuft werden / Keine Auskunft durch BND
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat im Eilverfahren die Hochstufung der AfD Niedersachsen zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung bestätigt, da Tatsachen für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorlägen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied in zwei Urteilen, dass der Bundesnachrichtendienst Auskünfte zum mutmaßlichen Corona-Ursprung in China und zu russischen NATO-Bedrohungen verweigern darf, weil das Informationsinteresse hinter dem Schutz auswärtiger Beziehungen und der Funktionsfähigkeit der Dienste zurücktrete.
Im Fall der Linken-Politikerin Elif Eralp gegen den Spiegel analysiert LTO, ob die Veröffentlichung interner Anmerkungen aus einem Autorisierungsvorgang zulässig war; vertragliche Unterlassungsansprüche seien grundsätzlich keiner Abwägung zugänglich, die Notizen selbst jedoch meist nicht vom Autorisierungszwang erfasst. Weitere Themen sind ein Referentenentwurf für ein neues Geldwäschebekämpfungsgesetz, eine EU-Stillhaltefrist für nationale Social-Media-Verbote sowie anhängige Verfassungsbeschwerden zum Ahrtal-Hochwasser und zum schleswig-holsteinischen Kommunalfinanzausgleich. Der BGH präzisierte zudem die anwaltliche Beratungspflicht bei Abfindungsvergleichen.
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