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BGH zu Beratungspflichten beim Abfindungsvergleich: Anwälte müssen auch zur Höhe der Ansprüche beraten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Anwälte bei Abfindungsvergleichen ihre Mandanten auch über die Erfolgsaussichten und die Höhe der Ansprüche bei einer Klage aufklären müssen. Die Beratungspflicht ende erst, wenn der Mandant bereits über alle notwendigen Informationen verfüge; im Streitfall müsse der Anwalt beweisen, dass kein Beratungsbedarf mehr bestand.

Im konkreten Fall hatte eine seit 2000 querschnittsgelähmte Frau 2015 einen Vergleich mit monatlich 2.500 Euro geschlossen. Sie warf ihrem Anwalt vor, Pflegebedarf und Ansprüche für Angehörigenpflege nicht berechnet oder erläutert zu haben. Landgericht und Oberlandesgericht wiesen ihre Schadensersatzklage ab, da der Vater sie begleitet und Pflegekosten thematisiert habe.

Der BGH hob dies auf: Allein die Einbindung des Vaters reiche nicht als Beweis für ausreichende Aufklärung. Das Berufungsgericht muss nun prüfen, ob der Anwalt über Klageaussichten und Anspruchshöhen beraten hat und ob der Vergleich eine unangemessene Benachteiligung darstellte.

Quelle

BGH zu Beratungspflichten beim Abfindungsvergleich: Anwälte müssen auch zur Höhe der Ansprüche beraten — LTO