Nord-Stream-Prozess: Tag 2: Warum Russland doch mit im Gerichtssaal sitzt
Am zweiten Verhandlungstag vor dem Hamburger Staatsschutzsenat gegen den ukrainischen Offizier Serhij K. wegen der Nord-Stream-Sprengung verlief der Prozess ruhiger. Der Angeklagte trug nun einen Ziegenbart. Der Senat signalisierte, den Einstellungsantrag der Verteidigung abzulehnen. Zudem erwägt das Gericht, den Adhäsionsantrag der Nord Stream AG zurückzuweisen. Die Betreiberin begehrt 50.000 Euro als Teil eines geltend gemachten halben Milliarden Euro Schadens, nachdem ihre Nebenklage abgelehnt worden war.
Der Senat zweifelt daran, dass aufgrund der EU-Sanktionen überhaupt ein Schaden entstanden sei. Auch die Zuständigkeit deutscher Gerichte und die Funktionsträgerimmunität des Angeklagten stünden einer zivilrechtlichen Durchsetzung entgegen. Die Prüfung der anwendbaren Rechtsordnungen würde das Verfahren unzumutbar verzögern. Die Verteidigung hatte gewarnt, dass eine Adhäsion der Nord Stream AG Ermittlungsdetails an Russland gelangen lassen könnte. Sollte der Antrag scheitern, verlören die Anwälte ihren Platz im Saal.
Quelle
Nord-Stream-Prozess: Tag 2: Warum Russland doch mit im Gerichtssaal sitzt — LTO
