Jetzt auch in Hessen: Die Robe für Rechtspfleger
Ab November dürfen hessische Rechtspfleger im Gerichtssaal eine Robe tragen. Das sieht eine Änderung der Hessischen Amtstrachtverordnung vor, die im September verkündet wurde. Das Tragen der amtlichen Kleidung bei Verhandlungen und anderen Tätigkeiten mit Außenwirkung bleibt freiwillig.
Der Landesverband Deutscher Rechtspfleger hatte sich für die Regelung eingesetzt. Laut dem Bericht soll die Robe bei Verfahren wie Zwangsversteigerungen oder Insolvenzen verdeutlichen, wer die Verantwortung trägt, und Gehör verschaffen. Die Kleidung ersetze jedoch weder Fachwissen noch Kompetenz. Kosten für Anschaffung und Pflege tragen die Rechtspfleger selbst. In mehreren anderen Bundesländern sei dies bereits üblich.
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