Heimlich Mädchen beim Duschen gefilmt: Droht dem Bundeswehr-Voyeur das Karriereende?
Ein Oberstleutnant der Luftwaffe wird von der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) seit 2024 wegen des Verdachts der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen ermittelt, nachdem er über zehn Monate hinweg eine Kamera im Badezimmer versteckt haben soll, die auf Dusche und Badewanne gerichtet war; betroffen seien die damals 14- und 17-jährigen Töchter seiner Ex-Lebensgefährtin sowie weitere Mädchen, wie LTO berichtet.
Laut Bericht droht dem Soldaten bei einer Verurteilung nach dem vorgeworfenen Delikt voraussichtlich eine Geld- oder Bewährungsstrafe, doch die wehrdisziplinarischen Folgen wiegen schwerer: Eine rechtskräftige Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr – auch zur Bewährung – führt zum Verlust der Rechtsstellung als Berufssoldat und damit zu massiven Versorgungsnachteilen; unabhängig davon sind Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder Dienstgradherabsetzung im Disziplinarverfahren möglich, da das außerdienstliche Fehlverhalten das Ansehen der Bundeswehr ernsthaft beeinträchtige.
Die Bundeswehr hat eine abschließende disziplinarische Würdigung für die Zeit nach Abschluss des Strafverfahrens angekündigt; das gerichtliche Disziplinarverfahren ruht bis dahin. Für die Maßnahme seien Eigenart und Schwere des Dienstvergehens, Schuldumfang, Persönlichkeit, frühere Führung und Beweggründe maßgeblich, wobei auch das Nachtatverhalten wie die begonnene Psychotherapie berücksichtigt werde.
Quelle
Heimlich Mädchen beim Duschen gefilmt: Droht dem Bundeswehr-Voyeur das Karriereende? — LTO
