BAG stärkt Beschäftigte kirchlicher Arbeitgeber: Kündigung wegen Kirchenaustritts unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigung einer Sozialpädagogin bei der Caritas für unwirksam erklärt, weil diese aus der katholischen Kirche ausgetreten war. Die Kirchenzugehörigkeit sei für die Tätigkeit in der Schwangerenberatung nicht essenziell, da der Arbeitgeber gleichzeitig nicht-katholische Kräfte in derselben Funktion beschäftigte. Damit liege eine verbotene Benachteiligung wegen der Religion vor. Ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß wurde verneint, da die Klägerin keine seelsorgerischen Aufgaben wahrnahm. Die fristlose Kündigung scheiterte zudem an der versäumten Zweiwochenfrist, da der Austritt bereits 2013 bekannt war.
Der ordentlichen Kündigung fehlte der Grund. Der Klägerin stehen Vergütung für den Zeitraum Juni 2019 bis Mai 2020 sowie eine Entschädigung in Höhe eines Bruttomonatsentgelts zu. Die Caritas prüft eine Verfassungsbeschwerde. In einem parallel verhandelten Fall eines Chorleiters schlossen die Parteien einen Vergleich.
Quelle
BAG stärkt Beschäftigte kirchlicher Arbeitgeber: Kündigung wegen Kirchenaustritts unwirksam — LTO
