Ritter Sport gewinnt Markenstreit: Oberlandesgericht Stuttgart schiebt "Monnemer Quadrat" den Riegel vor
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat der Firma Wacker untersagt, ihren Haferriegel „Monnemer Quadrat“ in quadratischer Form zu vertreiben, weil die Verpackung der geschützten Marke Ritter Sport zu stark ähnelt. Laut Bericht verletze die Aufmachung das Markenrecht, da eine Verwechslungsgefahr bestehe.
Zur Begründung führte der Senat aus, dass sich die Verpackungen in überdurchschnittlich hohem Maße ähnelten und die Marke Ritter Sport eine sehr hohe Kennzeichnungskraft besitze. Der Werbespruch „Quadratisch. Kokos. Klar“ sei zudem offenkundig an den Slogan „Quadratisch. Praktisch. Gut“ angelehnt. Das Landgericht Stuttgart hatte in erster Instanz noch keine Verwechslungsgefahr gesehen.
Wacker muss die im Umlauf befindlichen Produkte zurückrufen, Auskunft über Verkäufe und Einnahmen erteilen sowie Schadensersatz leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; das Unternehmen hat angekündigt, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Vorläufig wird der Riegel in länglicher Form als „Monnemer Klageriegel“ angeboten.
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