Liebesaffäre am Bundesgericht – Urteil gefällt: Beziehung von Bundesrichtern war unzulässig
Das Bundesgericht hat in einem Pilotverfahren festgestellt, dass die beiden Bundesrichter Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf eine dauernde Lebensgemeinschaft führten, was nach dem Bundesgerichtsgesetz unzulässig ist. Dadurch war der Spruchkörper in Verfahren, an denen van de Graaf mitwirkte, vorschriftswidrig besetzt; ein Revisionsgesuch eines Verurteilten wurde deshalb gutgeheissen, da die Beziehung einen Revisionsgrund darstellt.
Laut SRF prüft das Gericht nun 13 weitere anhängige Revisionsgesuche individuell. Die Affäre, die Ende April durch die «Weltwoche» bekannt wurde, hat auch die Wiederwahl der beiden Richter beeinflusst: Die Gerichtskommission des Parlaments verschob die Gesamterneuerungswahl in die Wintersession und will im November über Empfehlungen entscheiden; beide Magistratspersonen kandidieren erneut.
Die SRF-Gerichtskorrespondentin Sibilla Bondolfi bewertet die rechtliche Klärung als erfreulich, sieht aber das Gericht durch Indiskretionen und Machtkämpfe in einer institutionellen Krise. In einer Korrektur stellt der Bericht klar, dass die Richter entgegen einer früheren Meldung nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebten.
Quelle
Liebesaffäre am Bundesgericht – Urteil gefällt: Beziehung von Bundesrichtern war unzulässig — SRF
