AG Düsseldorf zu Rechtsbeugung: Angeklagt, weil er die falsche Rechtsfolge aussprach
Ein Richter muss sich vor dem Amtsgericht Düsseldorf wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt verantworten, weil er in einem Strafverfahren eine Verwarnung ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Strafvorbehalt ausgesprochen hatte.
Laut Bericht hatte der Angeklagte vor einigen Jahren in einem Verfahren gegen einen Mann, der ein gefälschtes Impfbuch vorgelegt hatte, lediglich eine Verwarnung erteilt und den nach § 59 StGB erforderlichen Strafvorbehalt vergessen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dies bewusst als Reaktion auf die verweigerte Einstellung des Verfahrens getan zu haben, was eine Verletzung der richterlichen Bindung an Gesetz und Recht darstelle. Der Richter bestreitet den Vorsatz und spricht von einem Versehen.
Das Urteil wurde durch Sprungrevision vom Oberlandesgericht aufgehoben; eine andere Abteilung verhängte später eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Zeugen konnten sich an entscheidende Details nicht erinnern. Das Schöffengericht verhandelte am Donnerstag über die Anklage.
Quelle
AG Düsseldorf zu Rechtsbeugung: Angeklagt, weil er die falsche Rechtsfolge aussprach — LTO
