BGH zu automatisierter Bonitätsbewertung: Wann muss die Schufa ihr Scoring offenlegen?
Der Bundesgerichtshof hat vier Urteile des Oberlandesgerichts Dresden zur Auskunftspflicht der Schufa teilweise aufgehoben und zurückverwiesen. Laut Bericht fehlten ausreichende Feststellungen dazu, ob die Scorewerte für nachteilige Unternehmensentscheidungen maßgeblich waren.
Ein Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung bestehe nur, wenn der Score eine automatisierte Entscheidung darstellt und die Betroffenen rechtlich oder ähnlich erheblich beeinträchtigt werden. Eine tatsächliche Vermutung für die Maßgeblichkeit reiche aus, wenn eine nachteilige Entscheidung zeitlich eng auf die Score-Übermittlung folgt. Das OLG muss dies nun für jeden Kläger neu prüfen.
Die Verfahren betreffen das Scoring-Modell von 2023. Seit März 2026 verwendet die Schufa ein neues Modell mit zwölf Kriterien und Werten zwischen 100 und 999 Punkten. Ab November 2026 gelten neue gesetzliche Transparenzvorgaben. Der BGH stellte fest, dass die Schufa-Schreiben von 2023 einen möglichen Anspruch nicht erfüllten; über den Umfang entscheidet das OLG neu.
Quelle
BGH zu automatisierter Bonitätsbewertung: Wann muss die Schufa ihr Scoring offenlegen? — LTO
