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Umweltrechtsnovelle schafft Suspensiveffekt ab: Gesetzgeber macht Eilverfahren aus Versehen zum Regelfall

Eine verunglückte Formulierung im neuen Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) führt laut LTO dazu, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen umweltbezogene Entscheidungen generell keine aufschiebende Wirkung mehr entfalten. Die Vorschrift verwendet den Begriff „Projekt“ konturlos und verweist auf Kataloge, die nahezu alle umweltrechtlichen Zulassungen erfassen – auch einfache Baugenehmigungen.

Die beispielhafte Aufzählung in der Norm grenzt den Anwendungsbereich nicht ein, wie das Handbuch der Rechtsförmlichkeit bestätigt. Eine Ausnahme für Tierhaltungsanlagen ist zudem so platziert, dass sie lediglich ein Beispiel betrifft, nicht die gesamte Vorschrift. Dadurch wird der Suspensiveffekt für eine Vielzahl von Verfahren entfallen, was zu einer Zunahme an Eilverfahren führt.

Der Autor hält es für zweifelhaft, dass diese weite Reichweite gewollt war, und hofft auf eine baldige Korrektur durch den Gesetzgeber. Die Justiz müsse sich auf zusätzliche Eilverfahren einstellen.

Quelle

Umweltrechtsnovelle schafft Suspensiveffekt ab: Gesetzgeber macht Eilverfahren aus Versehen zum Regelfall — LTO