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SchlagzeilenDER STANDARD

Gericht verweigerte Mann den Pass, obwohl er wegen Behinderung gar nicht Deutsch lernen kann

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg verweigerte einem Mann aus dem Libanon die österreichische Staatsbürgerschaft, weil er nicht nachweisen konnte, ausreichend Deutsch zu sprechen und sich mit der Landesgeschichte auszukennen. Zwar ist eine solche Ablehnung wegen fehlender Sprachkenntnisse üblich, doch liegt in diesem Fall ein ärztliches Gutachten vor. Der Betroffene leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung sowie an einer Depression.

Laut dem Amtsarzt ist nicht zu erwarten, dass sich sein Gesundheitszustand in absehbarer Zeit so weit bessert, dass er die deutsche Sprache auf dem geforderten Niveau B1 erlernen könnte. Das Gericht folgte dennoch nicht der Argumentation, dass die Behinderung vom Sprachnachweis befreit, und lehnte den Antrag ab.

Quelle

Gericht verweigerte Mann den Pass, obwohl er wegen Behinderung gar nicht Deutsch lernen kann — DER STANDARD