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LKA Baden-Württemberg: Kritik an Gesichtserkennung bei Demo-Teilnehmenden

Ein Beamter des Landeskriminalamts Baden-Württemberg hat bei Ermittlungen zu einem Einbruch in Ulm auch unbeteiligte Demonstrationsteilnehmende per Gesichtserkennung identifiziert. Neben zwei Angeklagten des Ulm5-Prozesses wurden vier weitere Personen erfasst, deren persönliche Daten in der Akte landen. Der Beamte berief sich auf einen „Grundsatz der Vollständigkeit“, ohne Anordnung oder Rechtsgrundlage zu nennen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte nennt das rechtswidrig: Ohne konkrete Tatverdachtsmomente greife der automatisierte Abgleich in Versammlungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung ein. Das LKA äußerte sich nicht zum Grundsatz. Zugleich nimmt der Einsatz polizeilicher Gesichtserkennung zu: Das BKA-System GES verglich 2025 rund 313.500 Mal Bilder mit der INPOL-Datenbank (5,4 Millionen Personen, 7,6 Millionen Fotos). Die Bundesregierung will künftig auch öffentliche Internetbilder einbeziehen; Organisationen warnen vor Massenüberwachung und sehen die Pläne als weitgehend verfassungswidrig an.

Quelle

LKA Baden-Württemberg: Kritik an Gesichtserkennung bei Demo-Teilnehmenden — netzpolitik.org