OVG Bremen bestätigt unbefristetes Einreiseverbot: IS-Gefährder darf nicht wieder nach Deutschland
Das OVG Bremen hat ein unbefristetes Einreiseverbot für einen 2017 als islamistischen Gefährder abgeschobenen Russen bestätigt, wie LTO berichtet. Der Mann begehrte die Einreise für einen Familienbesuch, was das Gericht als weniger gewichtig einstufte als das öffentliche Sicherheitsinteresse.
Zuvor hatte das VG Bremen den Bescheid aufgehoben. Das OVG setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH die Frage vor, ob die Rückführungsrichtlinie unbefristete Verbote zulässt. Dieser bejahte dies unter der Bedingung einer Einzelfallprüfung. Das OVG sah diese als gewahrt an, da der Mann sich nicht nachhaltig vom IS gelöst habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision wurde nicht zugelassen, jedoch kann der Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Quelle
OVG Bremen bestätigt unbefristetes Einreiseverbot: IS-Gefährder darf nicht wieder nach Deutschland — LTO
