Sächsisches OVG zu Examensklausuren: Kein Anspruch auf Einsicht vor dem Verbesserungsversuch
Laut LTO hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren klargestellt, dass Jurastudierende keinen Anspruch auf Akteneinsicht in ihre Examensklausuren vor einem anstehenden Verbesserungsversuch besitzen. Zwar ergebe sich ein generelles Einsichtsrecht aus der Prüfungsordnung und der Datenschutz-Grundverordnung, um Bewertungsfehler zu erkennen. Dieses diene jedoch nicht der Verschaffung eines Vorbereitungsvorteils für einen erneuten Prüfungsversuch. Eine vorzeitige Einsicht würde die Chancengleichheit gegenüber Erstprüflingen verletzen, die über keine eigenen Korrekturen verfügten.
So der Bericht sah das Gericht kein besonderes Eilbedürfnis, da das Prüfungsamt die Einsicht nicht grundlos verweigert, sondern lediglich untätig geblieben sei. Die Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden wurde daher zurückgewiesen.
Quelle
Sächsisches OVG zu Examensklausuren: Kein Anspruch auf Einsicht vor dem Verbesserungsversuch — LTO
