Türkisches Berufungsgericht verneint Terrorvorwürfe: Freispruch für Vorstand der Istanbuler Rechtsanwaltskammer bestätigt
Laut LTO hat ein türkisches Berufungsgericht den Freispruch des Vorstands der Istanbuler Rechtsanwaltskammer in letzter Instanz bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hatte den elf Mitgliedern vorgeworfen, Terrorpropaganda zu betreiben und irreführende Informationen zu verbreiten, war damit aber bereits in erster Instanz gescheitert.
Hintergrund war laut Artikel eine Erklärung der Kammer aus dem Dezember 2024. Darin wurde die Aufklärung der Tötung zweier kurdischer Journalistinnen in Nordsyrien gefordert und willkürliche Festnahmen bei einer Demonstration kritisiert. Der Prozess fand auf dem Gelände des Hochsicherheitsgefängnisses Silivri statt.
Die Kammer und der Deutsche Anwaltsverein werteten die Entscheidung als Erfolg für die Meinungsfreiheit. DAV-Präsident Stefan von Raumer betonte die Bedeutung internationaler Solidarität. Der Druck auf die Anwaltschaft bestehe jedoch fort, da weiter ein Amtsenthebungsverfahren laufe und zahlreiche Anwältinnen und Anwälte verfolgt würden.
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