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SchlagzeilenBGH Pressemitteilungen

Verhandlungstermin am 26. Januar 2027 um 9.00 Uhr, Saal E 101, in Sachen KVB 13/26 (Preiskontrollmechanismen auf amazon.de)

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat einen Verhandlungstermin für den 26. Januar 2027 anberaumt, um über die aufschiebende Wirkung der Beschwerde von Amazon gegen eine Verfügung des Bundeskartellamts zu entscheiden. Laut BGH Pressemitteilungen hatte die Behörde Amazon untersagt, Angebote dritter Händler zu deaktivieren oder den Zugang zum „Hervorgehobenen Angebot“ zu verweigern, wenn die Preise die von Amazon errechneten Schwellenwerte überschreiten.

Die Verfügung vom 4. Februar 2026 stützt sich auf § 19a GWB und lässt Preiskontrollen nur noch bei wucherähnlichen Preisen oder gesetzlichen Verstößen zu. Zudem wurden Transparenz- und Informationspflichten sowie Fristen zur Umsetzung festgelegt. Durch den Eilantrag von Amazon sind diese Fristen bis zum Abschluss des Eilverfahrens gehemmt.

Im Mittelpunkt des ersten Termins steht der Einwand von Amazon, dem Bundeskartellamt habe aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben – namentlich Digital Markets Act und E-Commerce-Richtlinie – die Befugnis für die Anordnungen gefehlt. Der Senat hat angekündigt, dass weitere Termine folgen werden; im Eilverfahren geht es allein um die Frage, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verfügung bestehen.

Quelle

Verhandlungstermin am 26. Januar 2027 um 9.00 Uhr, Saal E 101, in Sachen KVB 13/26 (Preiskontrollmechanismen auf amazon.de) — BGH Pressemitteilungen