Beschwerde erfolgreich: Politisches Microtargeting von vier Parteien war rechtswidrig
Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat Verwarnungen gegen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke ausgesprochen, weil diese im Bundestagswahlkampf 2021 auf Facebook politisches Microtargeting betrieben und damit gegen die DSGVO verstoßen haben sollen; die Bescheide sind noch nicht rechtskräftig, wie der Sprecher der Behörde netzpolitik.org mitteilte.
Zur Begründung hieß es, die Parteien hätten besonders geschützte Daten zur politischen Meinung ohne ausdrückliche Einwilligung verarbeitet und die Nutzer nicht hinreichend über die Datenverarbeitung informiert. Anlass war eine Beschwerde von Noyb, die auf Recherchen des ZDF Magazin Royale beruhte. Das Verfahren gegen die AfD läuft weiter; die Partei hatte die Ermittlungsbefugnisse der Behörde angefochten, das Verwaltungsgericht Berlin entschied im März 2026 gegen die AfD, die dagegen Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegte.
Seit Oktober 2025 gilt die EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO). Noyb begrüßte die Entscheidung, bedauerte jedoch, dass kein Microtargeting-Verbot erlassen wurde; Max Schrems hofft auf zügige Durchsetzungsmaßnahmen, sollten Parteien die Praxis fortsetzen. Welche Auswirkungen die Entscheidung auf künftige Wahlkämpfe hat, ist laut Bericht offen.
Quelle
Beschwerde erfolgreich: Politisches Microtargeting von vier Parteien war rechtswidrig — netzpolitik.org
