Schriftsatz mit KI geschrieben?: Bayerischer Verfassungsgerichtshof verhängt maximale Missbrauchsgebühr
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Verfassungsbeschwerde in einem Sorgerechtsstreit als unzulässig verworfen und dem Beschwerdeführer die Höchstgebühr von 3.000 Euro auferlegt. Laut LTO liegt die Vermutung nahe, dass das Gericht den Mann für die ungeprüfte Nutzung einer „halluzinierenden KI“ abstrafte, einen konkreten Bezug stellte der Gerichtshof jedoch nicht her.
Der eingereichte Schriftsatz enthielt zahlreiche Rechtsprechungsnachweise, darunter angebliche Entscheidungen des Gerichtshofs selbst, die entweder nicht existierten oder andere Rechtsfragen betrafen. Die Beschwerde genüge den Begründungsanforderungen nicht, so der Bericht; auch eine willkürliche Entscheidung der Fachgerichte sei nicht dargelegt worden. Der Gerichtshof ließ offen, welche Folgen erfundene KI-Zitate für die Zulässigkeit haben, merkte aber an, dass das Vorbringen dadurch entwertet werde.
Zur Begründung der Gebührenhöhe führte der Gerichtshof lediglich aus, die Summe sei angemessen. Der bayerische Rahmen wurde damit vollständig ausgeschöpft, während das Bundesverfassungsgericht seinen niedrigeren Höchstbetrag nur selten nutze. Gerichte beklagten zunehmend KI-Schriftsätze; das Bundesjustizministerium habe Gesetzesänderungen angekündigt.
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