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Ex-Verfassungsrichter kritisiert geplante "EU Inc.": "EU-Kommission rüttelt an den Grundfesten der Unionsordnung"

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio hält den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission für die neue Gesellschaftsform „EU Inc.“ für rechtswidrig und prognostiziert, dass er vom Europäischen Gerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht aufgehoben wird. Laut einem von der Bundesnotarkammer in Auftrag gegebenen Gutachten habe die Kommission bewusst die falsche Rechtsgrundlage gewählt, um die Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten zu umgehen.

Die Kommission stützt den Entwurf auf Artikel 114 AEUV (Binnenmarktkompetenz), der laut ständiger EuGH-Rechtsprechung nur die Angleichung bestehenden nationalen Rechts erlaubt, nicht aber die Schaffung eines neuen Rechtsinstituts wie der EU Inc. als 28. Regime. Für eine solche Neuschöpfung sei Artikel 352 AEUV mit Einstimmigkeitserfordernis und Beteiligung nationaler Parlamente die zutreffende Grundlage.

Wird die Verordnung für nichtig erklärt, entfällt der Haftungsschutz der Gesellschafter: Eine bereits gegründete EU Inc. würde in Deutschland zu einer Personengesellschaft mit unbeschränkter Privatvermögenhaftung. Di Fabio appelliert an die Kommission, den Entwurf im laufenden Verfahren auf die richtige Rechtsgrundlage umzustellen.

Quelle

Ex-Verfassungsrichter kritisiert geplante "EU Inc.": "EU-Kommission rüttelt an den Grundfesten der Unionsordnung" — LTO