Block-Prozess: LG lässt Material vorerst unangetastet: Sichergestellte Zeit-Aufnahmen bleiben versiegelt im Tresor
Das Landgericht Hamburg hat angeordnet, dass die 160 Stunden sichergestellter Rohaufnahmen der Zeit bis zu einer endgültigen Entscheidung über die eingelegten Beschwerden versiegelt in einem Tresor verbleiben und nicht angehört werden dürfen.
Laut Bericht setzte das Gericht den Vollzug der Sicherstellung aus, weil das öffentliche Interesse an einer sofortigen Auswertung die bedrohte Pressefreiheit nicht überwiege. Die Beschwerden nach § 304 StPO entfalten grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung; normalerweise dürfte das Gericht bereits in das Material hineinhören. Die Kammer erkannte an, dass der Zeit und der Journalistin Anne Kunze sonst schwere Nachteile drohten, und reagierte damit auf die massive Kritik an den Durchsuchungsbeschlüssen.
Wie es weitergeht, ist offen: Zunächst kann das Landgericht der Beschwerde abhelfen und seine Beschlüsse ändern. Tut es das nicht, muss das Hanseatische Oberlandesgericht entscheiden, was nach Angaben aus Justizkreisen mehrere Monate dauern kann. Der Beschluss dient nach Darstellung des Berichts vor allem der Schadensbegrenzung für das Vertrauen von Informanten.
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