BVerwG zur Entlassung von Justizbeamten: Wenn ein Holocaust-Witz kein Verfassungstreuebruch ist
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entlassung eines Justizoberwachtmeisters aus dem Dienst bestätigt, weil dieser in einer Chatgruppe volksverhetzende und nationalsozialistisch verherrlichende Inhalte teilte. Laut LTO verneinte der zweite Senat jedoch einen Verfassungstreuebruch, da eine subjektiv verfassungsfeindliche Gesinnung nicht positiv festgestellt werden könne; ein bloßer objektiver Anschein reiche dafür nicht aus. Das Gericht stützte die Entlassung stattdessen auf einen schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeine Wohlverhaltenspflicht.
Der Beamte hatte nach eigenen Angaben 30 entsprechende Nachrichten in der Gruppe mit 17 Mitgliedern gepostet, auf seinem Handy fanden sich weitere knapp 80 solcher Inhalte aus Einzelchats. Das Amtsgericht Siegburg hatte ihn rechtskräftig wegen Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in 22 Fällen verurteilt. Der Gründer der Chatgruppe, ein Justizhauptwachtmeister, wurde lediglich um ein Amt zurückgestuft, da die Feststellungen für eine Entlassung nicht ausreichten.
Quelle
BVerwG zur Entlassung von Justizbeamten: Wenn ein Holocaust-Witz kein Verfassungstreuebruch ist — LTO
