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Die juristische Presseschau vom 23. Oktober 2026: Erneuter Freispruch für Anwaltskammer in Türkei / Disziplinierungsmittel Länderfinanzausgleich? / Preis für IStGH

Die juristische Presseschau vom 23. Oktober 2026 fasst mehrere aktuelle Verfahren und Debatten zusammen. In der Türkei wurden elf Vorstandsmitglieder der Anwaltskammer Istanbul in zweiter Instanz vom Vorwurf der Terrorpropaganda freigesprochen; der Deutsche Anwaltverein begrüßte dies, verwies aber auf anhaltenden Repressionsdruck. Zum geplanten Länderfinanzausgleich mit Extremismusklausel äußerten Rechtsprofessoren verfassungsrechtliche Bedenken, da der Ausgleich nicht an politische Agenden geknüpft sei; Verstöße gegen das Grundgesetz seien bereits jetzt ahndbar.

Weiterhin wird über ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Udo Di Fabio berichtet, wonach die geplante Gesellschaftsform „EU Inc.“ an fehlender Rechtsgrundlage scheitern könnte. Im Kontext eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens werde der Nutzen gehackter E-Mails diskutiert. Beim Wirecard-Komplex wiesen Gerichte Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer EY weitgehend ab. Das Bundesverwaltungsgericht differenzierte bei beamtenrechtlichen Konsequenzen für Chatgruppen mit volksverhetzenden Inhalten, und der Bayerische Verfassungsgerichtshof verhängte eine Missbrauchsgebühr für eine mit KI erstellte, unzureichende Klage.

Quelle

Die juristische Presseschau vom 23. Oktober 2026: Erneuter Freispruch für Anwaltskammer in Türkei / Disziplinierungsmittel Länderfinanzausgleich? / Preis für IStGH — LTO